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   BFH, 24.05.2012 - I S 5/12   

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https://dejure.org/2012,15270
BFH, 24.05.2012 - I S 5/12 (https://dejure.org/2012,15270)
BFH, Entscheidung vom 24.05.2012 - I S 5/12 (https://dejure.org/2012,15270)
BFH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - I S 5/12 (https://dejure.org/2012,15270)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anhörungsrüge - Überraschungsentscheidung - Nichtzulassungsverfahren

  • openjur.de

    Anhörungsrüge; Überraschungsentscheidung; Nichtzulassungsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 133a, FGO § 115, FGO § 116
    Anhörungsrüge - Überraschungsentscheidung - Nichtzulassungsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Anhörungsrüge - Überraschungsentscheidung - Nichtzulassungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 133a FGO, § 115 FGO, § 116 FGO
    Anhörungsrüge - Überraschungsentscheidung - Nichtzulassungsverfahren

  • rewis.io

    Anhörungsrüge - Überraschungsentscheidung - Nichtzulassungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 133a Abs. 2 S. 5
    Vorliegen einer verfassungswidrigen Überraschungsentscheidung bei Entscheidung über die Steuerbarkeit von Erstattungszinsen bei fehlendem Vortrag i.R.e. Beschwerdeverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 1325
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.02.2012 - I B 97/11

    Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei

    Auszug aus BFH, 24.05.2012 - I S 5/12
    Die wegen Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Klägerin), einer GmbH, hat der Senat mit Beschluss vom 15. Februar 2012 I B 97/11 (BFH/NV 2012, 882, BFHE 236, 458) als unbegründet zurückgewiesen.

    Hiergegen hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 19. März 2012 die Anhörungsrüge nach § 133a der Finanzgerichtsordnung (FGO) erhoben und hierbei vor allem geltend gemacht, dass der Senatsbeschluss in BFH/NV 2012, 882 deshalb ihren Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1  des Grundgesetzes --GG--) verletze, weil sie im Beschwerdeverfahren lediglich zu den Gründen für die Zulassung der Revision vorgetragen, der Senat hingegen --weiter gehend-- materiell-rechtlich zu der Frage der Steuerbarkeit von Erstattungszinsen Stellung genommen habe.

  • BFH, 19.07.2011 - III S 41/10

    Anhörungsrüge wegen Überraschungsentscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 24.05.2012 - I S 5/12
    Ob und unter welchen Voraussetzungen die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision auch auf den Gesichtspunkt der Überraschungsentscheidung gestützt werden kann (vgl. --zurückhaltend-- BFH-Beschluss vom 19. Juli 2011 III S 41/10 BFH/NV 2011, 1902), bedarf vorliegend keiner Entscheidung, da die Klägerin es jedenfalls versäumt hat, einen solchen Rechtsverstoß schlüssig darzulegen (s. dazu Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 133a Rz 12, m.w.N.).

    Kennzeichen einer verfassungswidrigen Überraschungsentscheidung ist, dass das Gericht seine Entscheidung auf Gesichtspunkte stützt, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens ohne vorherigen gerichtlichen Hinweis nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1902, m.w.N.).

  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 33/07

    Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen - Steuerpflicht von Erstattungszinsen

    Auszug aus BFH, 24.05.2012 - I S 5/12
    Demgemäß hätte auch die Klägerin bereits im Rahmen ihres Beschwerdevortrags damit rechnen müssen, dass der beschließende Senat --wie geschehen-- von seiner bisherigen Auffassung, nach der Erstattungszinsen das Einkommen von Kapitalgesellschaften erhöhen, ausgeht und --wie gleichfalls geschehen-- die hiergegen aus dem BFH-Urteil vom 15. Juni 2010 VIII R 33/07 (BFHE 230, 109, BStBl II 2011, 503 betreffend die einkommensteuerliche Behandlung von Erstattungszinsen) abgeleiteten Einwände einschließlich der hiermit verbundenen verfassungsrechtlichen Aspekte zumindest anhand der vorliegenden Rechtsprechung einer materiellen Prüfung unterzieht.
  • BFH, 28.11.2011 - III S 9/11

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) -

    Auszug aus BFH, 24.05.2012 - I S 5/12
    Letzteres betrifft vor allem die Rüge, dass in der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen worden ist (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2011 III S 9/11, BFH/NV 2012, 433).
  • BFH, 21.11.2012 - II B 78/12

    Wahlrecht auf rückwirkende Anwendung des ErbStG 2009 - Übertragung des

    Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Mai 2012 VI B 40/12, BFH/NV 2012, 1609, und vom 24. Mai 2012 I S 5/12, BFH/NV 2012, 1325).
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